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   OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2009 - 4 L 36/07   

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OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2009 - 4 L 36/07 (https://dejure.org/2009,17894)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18.06.2009 - 4 L 36/07 (https://dejure.org/2009,17894)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18. Juni 2009 - 4 L 36/07 (https://dejure.org/2009,17894)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    AO § 227; ; LSA-KAG § 13a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 227; LSA-KAG § 13a Abs. 1
    Zum Erlass aus Billigkeitsgründen: Erlass; Erlasswürdigkeit; Ermessen; Niederschlagswassergebühren; Unbilligkeit, persönliche; Unbilligkeit, sachliche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zum Erlass aus Billigkeitsgründen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Tatsächliche, im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung vorgelegene Verhältnisse als Maßgabe für eine gerichtliche Prüfung einer Entscheidung über einen Antrag auf Erlass aus Billigkeitsgründen; Annahme der Erlassunwürdigkeit eines Abgabepflichtigen im Falle der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 857
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 27.09.2001 - X R 134/98

    Baukindergeld für behindertes Kind bei Heimunterbringung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2009 - 4 L 36/07
    Nach dieser Vorschrift ist die gerichtliche Prüfung des den Erlass ablehnenden Bescheides darauf beschränkt, ob die Behörde bei ihrer Entscheidung die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem ihr eingeräumten Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 05.06.2009 - 4 O 71/09 - BFH, Urt. v. 27.09.2001 - X R 134/98 -, zit. nach juris).

    Bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit kommt deshalb ein Erlass aus persönlichen Billigkeitsgründen nach § 227 AO grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. BFH, Urt. v. 27.09.2001 - X R 134/98 -, zit. nach juris).

    Die Behörde kann ihr Ermessen nämlich nur dann sachgerecht ausüben, wenn sie den entscheidungserheblichen Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt (BFH, Urt. v. 27.09.2001, a. a. O.).

  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2009 - 4 L 36/07
    Die Entscheidung der Gemeinde über eine Billigkeitsmaßnahme ist eine Ermessensentscheidung, die gerichtlich nur in den durch § 114 VwGO gezogenen Grenzen nachprüfbar ist (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschl. v. 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70 -, BFHE 105, 101).
  • BFH, 03.03.1970 - II 135/64

    Vorliegen eines Steuererstattungsanspruch aus Rechtsgründen als zulässiger

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2009 - 4 L 36/07
    Sachliche Billigkeitsgründe sind gegeben, wenn die Besteuerung eines Sachverhalts, der unter einen gesetzlichen Abgabentatbestand fällt, im Einzelfall mit dem Sinn und Zweck des Gesetzes nicht vereinbar ist, wenn also ein Überhang des gesetzlichen Tatbestandes über die Wertungen des Gesetzgebers feststellbar ist (BFH, Urt. v. 25.11.1980 - VII R 17/78 -, BStBl. II 1981, 204) bzw. wenn der Abgabenbescheid auf einem offensichtlichen und eindeutigen Irrtum der Gemeinde über die bereits aus dem Gesetz ersichtlichen Wertungen des Gesetzgebers beruht (BFH, Urt. v. 03.03.1970 - II 135/64 -, BStBl. II 1970, 503).
  • BFH, 25.11.1980 - VII R 17/78

    Branntweineigenlager - Inhaber - Entlastung um den vollen Betrag der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2009 - 4 L 36/07
    Sachliche Billigkeitsgründe sind gegeben, wenn die Besteuerung eines Sachverhalts, der unter einen gesetzlichen Abgabentatbestand fällt, im Einzelfall mit dem Sinn und Zweck des Gesetzes nicht vereinbar ist, wenn also ein Überhang des gesetzlichen Tatbestandes über die Wertungen des Gesetzgebers feststellbar ist (BFH, Urt. v. 25.11.1980 - VII R 17/78 -, BStBl. II 1981, 204) bzw. wenn der Abgabenbescheid auf einem offensichtlichen und eindeutigen Irrtum der Gemeinde über die bereits aus dem Gesetz ersichtlichen Wertungen des Gesetzgebers beruht (BFH, Urt. v. 03.03.1970 - II 135/64 -, BStBl. II 1970, 503).
  • BFH, 27.05.1987 - X R 41/81

    Unbilligkeit der Einziehung einer Steuer - Die gesetzlichen Grenzen des Ermessens

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2009 - 4 L 36/07
    Maßgebend für die gerichtliche Prüfung einer Entscheidung über einen Antrag auf Erlass aus Billigkeitsgründen sind - abweichend von dem Grundsatz, dass für Verpflichtungsklagen der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung des Gerichts maßgebend ist - die tatsächlichen Verhältnisse, die im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung vorgelegen haben (BVerwG, Urt. v. 23.08.1990 - BVerwG 8 C 42.88 -, BFH, Urt. v. 27.05.1987 - X R 41/81 - BayVGH, Beschl. v. 02.04.2004 - 4 C 03.2425 -, alle zit. nach juris; für die Stundung vgl. Tipke/Kruse, a. a. O., § 222 RdNr. 70).
  • BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 42.88

    Voraussetzungen für einen Billigkeitserlaß der Gewerbesteuer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2009 - 4 L 36/07
    Maßgebend für die gerichtliche Prüfung einer Entscheidung über einen Antrag auf Erlass aus Billigkeitsgründen sind - abweichend von dem Grundsatz, dass für Verpflichtungsklagen der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung des Gerichts maßgebend ist - die tatsächlichen Verhältnisse, die im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung vorgelegen haben (BVerwG, Urt. v. 23.08.1990 - BVerwG 8 C 42.88 -, BFH, Urt. v. 27.05.1987 - X R 41/81 - BayVGH, Beschl. v. 02.04.2004 - 4 C 03.2425 -, alle zit. nach juris; für die Stundung vgl. Tipke/Kruse, a. a. O., § 222 RdNr. 70).
  • VGH Bayern, 02.04.2004 - 4 C 03.2425
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2009 - 4 L 36/07
    Maßgebend für die gerichtliche Prüfung einer Entscheidung über einen Antrag auf Erlass aus Billigkeitsgründen sind - abweichend von dem Grundsatz, dass für Verpflichtungsklagen der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung des Gerichts maßgebend ist - die tatsächlichen Verhältnisse, die im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung vorgelegen haben (BVerwG, Urt. v. 23.08.1990 - BVerwG 8 C 42.88 -, BFH, Urt. v. 27.05.1987 - X R 41/81 - BayVGH, Beschl. v. 02.04.2004 - 4 C 03.2425 -, alle zit. nach juris; für die Stundung vgl. Tipke/Kruse, a. a. O., § 222 RdNr. 70).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2019 - 4 L 103/18

    Erlass der auf einen Sanierungsgewinn entfallenden Gewerbesteuer

    Dies beruht auf der Erwägung, dass die Entscheidung über einen Billigkeitserlass eine Ermessensentscheidung ist und die Rechtmäßigkeit einer Ermessensentscheidung nur von Tatsachen und Verhältnissen abhängen kann, die im Zeitpunkt der Behördenentscheidung vorgelegen haben (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10. November 2016, a.a.O.; Urteil vom 18. Juni 2009 - 4 L 36/07 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. April 2017 - 14 A 1479/13 -, juris, Rdnr. 55; VGH Bayern, Urteil vom 18. Februar 2013 - 10 B 10.1028 -, Rdnr. 25, juris, m.w.N.; so auch st. Rspr. des BFH, vgl. Urteil vom 26. Oktober 2011 - VII R 50/10 -, juris, Rdnr. 27, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2013 - 4 L 205/12

    Säumniszuschläge bei einem nicht beschiedenen Aussetzungsantrag

    Weiterhin sind sachliche Billigkeitsgründe gegeben, wenn die Besteuerung eines Sachverhalts, der unter einen gesetzlichen Abgabentatbestand fällt, im Einzelfall mit dem Sinn und Zweck des Gesetzes nicht vereinbar ist, wenn also ein Überhang des gesetzlichen Tatbestandes über die Wertungen des Gesetzgebers feststellbar ist bzw. wenn der Abgabenbescheid auf einem offensichtlichen und eindeutigen Irrtum der abgabenerhebenden Körperschaft über die bereits aus dem Gesetz ersichtlichen Wertungen des Gesetzgebers beruht (so OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 18. Juni 2009 - 4 L 36/07 -, zit. nach JURIS m.w.N.; Beschl. v. 14. Oktober 2011 - 4 O 171/11 - vgl. auch BFH, Urt. v. 20. Mai 2010 - V R 42.08 -, zit. nach JURIS).

    Solche Billigkeitsgründe sind gegeben, wenn die Abgabenerhebung in einem Sachverhalt, der unter einen gesetzlichen Abgabentatbestand fällt, im Einzelfall mit dem Sinn und Zweck des Gesetzes nicht vereinbar ist, wenn also ein Überhang des gesetzlichen Tatbestandes über die Wertungen des Gesetzgebers feststellbar ist bzw. wenn der Abgabenbescheid auf einem offensichtlichen und eindeutigen Irrtum der abgabenerhebenden Körperschaft über die bereits aus dem Gesetz ersichtlichen Wertungen des Gesetzgebers beruht (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 18. Juni 2009 - 4 L 36/07 -, m.w.N.; BVerwG, Urt. v. 8. Juli 1998 - 8 C 31/96 - Beschl. v. 23. August 1990 - 8 C 42/88 -, jeweils zit. nach JURIS).

  • VG Magdeburg, 26.11.2012 - 9 A 189/11

    Friedhofs- und Bestattungsrecht

    Insoweit ist u. a. anerkannt, dass ein Erlass nur dann zu gewähren ist, wenn der Kostenschuldner erlassbedürftig ist (vgl. OVG LSA, Urt. v. 18.06.2009, 4 L 36/07, juris).

    Lebt der Kostenschuldner unabhängig von Billigkeitsmaßnahmen in wirtschaftlichen Verhältnissen, die - weil seine Einkünfte und Vermögen gering sind und im Übrigen wie hier dem Pfändungsschutz unterliegen - eine Durchsetzung des Anspruchs ausschließen, könnte ein Erlass hieran nichts ändern und wäre aus diesem Grunde nicht mit einem wirtschaftlichen Vorteil für ihn verbunden (BFH, Urt. v. 27.09.2001, X R 134/98; OVG LSA, Urt. v. 18.06.2009, 4 L 36/07, juris).

  • VG Magdeburg, 22.02.2018 - 2 A 321/15

    Billigkeitserlass der auf einen Sanierungsgewinn entfallenden Gewerbesteuer

    Insbesondere scheidet eine Verlustverrechnungsmöglichkeit in den Folgejahren nicht beispielsweise aufgrund einer (hier nicht bestehenden) Insolvenz der Klägerin aus, oder handelt es sich bei der Klägerin etwa um eine zeitlich begrenzt bestehende Projektgesellschaft (vgl. VG München, U. v. 30.01.2014 - M 10 K 13.3380, zit. nach Juris), noch beruhte der Gewerbesteuerbescheid auf einem offensichtlichen und eindeutigen Irrtum der Gemeinde über die bereits aus dem Gesetz ersichtlichen Wertungen des Gesetzgebers (OVG LSA, U. v. 18.06.2009 - 4 L 36/07, zit. nach Juris, Rn. 29).
  • VG Magdeburg, 13.12.2012 - 9 A 251/11

    Erlass von Anschlussbeiträgen

    Bei bereits eingetretener Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) kommt deshalb grundsätzlich weder eine zinslose Stundung noch ein Erlass aus persönlichen Billigkeitsgründen in Betracht (BFH, Urt. v. 27.09.2001, X R 134/98; OVG LSA, Urt. v. 18.06.2009, 4 L 36/07, juris), wobei es nicht darauf ankommt, ob diese verschuldet oder unverschuldet eingetreten ist (BFH, Urt. v. 28.09.2006, V B 71/05, juris).

    Aus diesen Gründen ist die Behörde dann, wenn sich ein Abgabenpflichtiger im Verfahren nach § 227 AO - wie hier - auf persönliche Billigkeitsgründe beruft und die Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz geltend macht, grundsätzlich gehalten, seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse näher zu überprüfen, wobei den Abgabenpflichtigen allerdings gesteigerte Mitwirkungspflichten gemäß § 90 Abs. 1 Satz 1 AO treffen (OVG LSA, Urt. v. 18.06.2009, a. a. O).

  • VG Magdeburg, 18.11.2015 - 9 A 194/14

    Abwasserbeiträge: Erlass von Säumniszuschlägen

    Vielmehr kann dadurch den Besonderheiten des Einzelfalles Rechnung getragen werden, indem das Verhalten des Abgabengläubigers im Lichte der Wertungen des Gesetzgebers im Zusammenhang mit dem Ziel der rechtlichen Regelungen zur Verwirkung von Säumniszuschlägen gegeneinander abgewogen wird (vgl. BFH, U. v. 29.08.1991 - V R 78/86 - B. v. 18.03.2003 - X B 66/02 - zuletzt U. v. 20.05.2010 - V R 42/08 -, OVG LSA, U. v. 19.09.2013 - 4 L 205/12 - so auch BayVGH, B. v. 21.09.2009 - 4 BV 07.498 -, alle juris); insoweit kann auch Aspekten der Erlasswürdigkeit Rechnung getragen werden (vgl. dazu OVG LSA, B. v. 25.11.2004 - 1 M 338/03 - und v. 18.06.2009 - 4 L 36/07 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.11.2016 - 4 L 97/15

    Erlass einer auf einen Sanierungsgewinn entfallende Gewerbesteuer

    Dies beruht auf der Erwägung, dass die Entscheidung über einen Billigkeitserlass eine Ermessensentscheidung ist und die Rechtmäßigkeit einer Ermessensentscheidung nur von Tatsachen und Verhältnissen abhängen kann, die im Zeitpunkt der Behördenentscheidung vorgelegen haben (OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 18. Juni 2009 - 4 L 36/07 - VGH Bayern, Urt. v. 18. Februar 2013 - 10 B 10.1028 -, jeweils zit. nach JURIS, m.w.N.).
  • VG Magdeburg, 09.04.2014 - 9 A 54/13

    Erlass von Säumniszuschlägen im Einzelfall

    Dafür, dass die Klägerin nicht erlasswürdig ist (vgl. dazu OVG LSA, B. v. 18.06.2009, 4 L 36/07, juris), bestehen keine Anhaltspunkte.
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